Das solar Boot verkehrt zwischen den Haltestellen Metzgerturm, Adlerbastei und Barfüßer. Zu Sonderfahrten wird auch die Haltestelle Friedrichsau angefahren.
Die solarFähre pendelt zwischen dem Ulmer und Neu-Ulmer Ufer auf Höhe des Edwin-Scharff-Hauses und der Wilhelmshöhe. Beide Boote werden umweltfreundlich mit regenerativen Energien betrieben.
Das Boot kann bis zu 15 Personen befördern.
Betriebszeiten
Juni bis September
Samstag 14.30 – 16.00 Uhr (letzte Abfahrt Metzgerturm)
Sonntag und Feiertage jeweils 14.30 – 16.00 Uhr (letzte Abfahrt Metzgerturm)
Dauer
Eine Rundfahrt ca. 30 Minuten (Metzgerturm – Adlerbastei – Barfüßer – Adlerbastei – Metzgerturm)
Fahrpreise
Erwachsene pro Kurzstrecke 1,- €
Rundfahrt 3,- €
Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung der Erziehungsberechtigter, Schüler, Studenten gegen Vorlage eines gültigen Ausweises kostenlos
Charterfahrten
Nur außerhalb der regulären Fahrtzeiten.
Erste Stunde 100,- €
je weitere Stunde 80,- €
Für Schulen, Kindergärten und gem. Einrichtungen gelten ermäßigte Preise.
Technik
mehr dazu erfahren Sie hier
Kontakt
Die Fähre kann bis zu 20 Personen befördern.
Betriebszeiten
Juni bis September Samstag, Sonntag und Feiertage jeweils 13 – 19 Uhr
Fahrpreise
Erwachsene pro Überfahrt 1,- €
Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung der Erziehungsberechtigter, Schüler, Studenten gegen Vorlage eines gültigen Ausweises kostenlos
Gruppenermäßigung ab der elften Person 50%
Charterfahrten
außerhalb der regulären Fahrtzeiten
Bereitstellungsgebühr 30,-€ Zzgl. Regulärer Fahrpreis
Erste Stunde 50,- €
je weitere Stunde 40,- €
Technik und Geschichte
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Kontakt
§8a Sonderfahrten, Reservierungen
(1) Sonderfahrten und Reservierungen können auch kurzfristig aufgrund höherer Gewalt storniert werden. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor
· wenn aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen oder Hochwassers das Solarboot RA 31 oder die Solarfähre nicht betrieben werden kann/ darf,
· wenn die Solarfähre oder das Solarboot RA 31 aufgrund von Schäden nicht betrieben werden kann, wobei der Betrieb im Zweifel im Ermessen des Boots-/ Fährmanns liegt.
(2) Bei Dauerregen ist der Veranstalter berechtigt, die Fahrt mit dem Solarboot RA 31 zu stornieren.
(3) Die Solarstiftung Ulm-Neu-Ulm bzw. der Veranstalter ist im Fall der Stornierung verpflichtet, dem jeweils anderen Teil unverzüglich nach Kenntnisnahme des Verhinderungsgrundes über die Stornierung zu informieren.
(4) Eine Pflicht zum Ersatz daraus entstehender Schäden oder auf Entschädigung vergeblicher Aufwendungen wird dadurch nicht begründet.
(5) Der Fahrpreis für Sonderfahrten wird durch die Solarstiftung subventioniert und kann daher vergünstigt angeboten werden. Darüber hinaus sind die Fähr- oder Bootsleute ehrenamtlich tätig. Aus diesem Grund ist die Solarstiftung berechtigt Sonderfahrten auch kurzfristig wegen Verhinderung des Fähr- oder Bootsmannes abzusagen. In diesem Fall ist der vereinbarte Fahrpreis nicht zu entrichten. Darüber hinausgehende Schäden werden nicht ersetzt, soweit der Solarstiftung oder ihrem Personal kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
Die vollständige AGB finden Sie hier
